Aktion: Da stehst du drauf!

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Bei der Aktion „DA STEHST DU DRAUF!“ hat jeder die Gelegenheit, die rot-weiße Trikotbrust in der kommenden Saison 2023/2024 zu zieren. 

Produktinformationen

Rot-Weiß Oberhausen bietet dafür für Firmen und Privatpersonen Werbepakete an. Zusätzlich gibt es mit dem "20 Fans für RWO"-Paket die Möglichkeit, als Fan in einer Art "Crowdfunding" mit einem kleinen Budget es auch auf die Trikotbrust zu schaffen.

Paket „Firma“ - 1.000,- EUR zzgl. MwSt.

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  • Präsenz mit Firmenlogo auf der Internet-Aktionsseite inkl. Verlinkung auf die Firmenhomepage
  • Recht auf eine Werbebande (3x1m) am evo-Nachwuchsleistungszentrum (Produktionskosten 350,- EUR)
  • PR-Berichte über den RWO-Newsletter und die RWO-Medien
  • Einladung zum exklusiven „Danke-Abend“ inkl. Auslosung am 29. Juni 2023
  • Ein originales RWO-Trikot mit dem Aktionslogo und den Autogrammen aller Spieler

Paket „Privat/Fanclub“ - 1.000,- EUR inkl. MwSt.

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  • Präsenz auf der Internet-Aktionsseite mit Namen (keine Logos)
  • Recht auf eine Werbebande (3x1m) am evo-Nachwuchsleistungszentrum (Produktionskosten 350,- EUR)
  • PR-Berichte über den RWO-Newsletter und die RWO-Medien
  • Einladung zum exklusiven „Danke-Abend“ inkl. Auslosung am 29. Juni 2023
  • Ein originales RWO-Trikot mit dem Aktionslogo und den Autogrammen aller Spieler

Paket „20 Fans für RWO“ - 50,- EUR inkl. MwSt.

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Das Paket kommt erst zu tragen, wenn jeweils mind. 20 Einzelpakete je 50,- EUR verkauft worden sind. Sollte die Zielmarke nicht erreicht werden, erhalten die jeweiligen Käufer ihr Geld zurück. Sollte ein „20 Fans für RWO“-Paket die Trikotbrust gewinnen, so werden die entsprechenden Namen der Käufer in den Buchstaben des Schriftzuges „RWO“ auf der Trikotbrust angebracht. Jeder Käufer dieses Paketes erhält am Ende der Aktion eine Unterstützerurkunde. 

Allgemeine Informationen

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Alle Firmen- und Privatlose der Aktion (ausgenommen "20 Fans für RWO“) haben am Ende die Möglichkeit, im Rahmen des „Danke-Abends“ am 29. Juni 2023, attraktive Preise zu gewinnen. Die Gewinner werden an diesem Abend von einer Glücksfee unter notarieller Aufsicht gezogen. Die Aktion „DA STEHST DU DRAUF!“ endet am 29. Juni 2023. Durch den Kauf mehrerer Werbepakete erhöhen Sie die eigene Chance auf den Hauptgewinn.

Hier alle Preise im Überblick:

  1. Platz: Brustsponsoring für die Regionalliga-Saison 2023/24 (Mannschafts- und Fantrikots) im Wert von 150.000,- EUR
  2. Platz: Hosen-Sponsoring im Wert von 30.000,- EUR
  3. Platz: Ein Spieltags-Sponsoring im Wert von 10.000,- EUR
  4. Platz: Business-Mitgliedschaft inkl. zwei CASINO-Dauerkarten im Wert von 8.000,- EUR
  5. Platz: Eine Werbebande 1. Reihe im Stadion Niederrhein im Wert von 5.000,- EUR
  6. Platz: Ein exklusives Mannschaftstraining mit dem Cheftrainer der 1. Mannschaft für Unternehmen und Mitarbeiter – unbezahlbar
  7. Platz: Bannerwerbung auf der RWO-Homepage im Wert von 4.500,- EUR
  8. Platz: Zwei Business-Mitgliedschaften inkl. zwei VIP-Dauerkarten im Wert von je 4.250,- EUR
  9. Platz: Zwei Business-Mitgliedschaften inkl. zwei VIP-Dauerkarten im Wert von je 4.250,- EUR
  10. Platz: Ein rot-weißer Fußballsamstag für Sie und Ihre Mitarbeiter bei einem Heimspiel der Kleeblätter im Wert von mind. 1.000,- EUR

Teilnahmebedingungen

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Am Gewinnspiel können grundsätzlich alle Firmen und Privatpersonen ab 18 Jahren teilnehmen. Nicht erlaubt ist die Teilnahme von Kirchengemeinschaften, politischen Parteien sowie natürlichen und juristischen Personen, die mit der Werbung einen unsittlichen oder übel beleumundeten Zweck verfolgen.
Bei Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulars oder online getätigter Bestellung bis zum 29.06.2023 nehmen Sie automatisch an der Verlosung teil.
Die Werbung darf nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral oder die gesetzlichen Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen. Auf dieser Grundlage behält sich der Verein SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. im Einzelfall vor, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.
Jeder, Unternehmen wie Privatpersonen, kann das Sponsoring auch karitativen Zwecken
(Friedensdorf, Oberhausener Tafel etc.), ausgewählten Organisationen oder auch – als Beispiel – der Stadt Oberhausen widmen. Solche Zuführungen werden vom Verein SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. jeweils daraufhin geprüft, ob sie mit den im Sport gültigen Grundsätzen von Ethik und Moral, den gesetzlichen Bestimmungen und den guten Sitten vereinbar sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

AGB

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1. Mit fristgerechter Rücksendung des ausgefüllten und unterzeichneten Bestellformulars oder online getätigter Bestellung unter rwofanshop.de kommt ein Vertrag zwischen dem SC Rot-Weiß Oberhausen e.V. (im folgenden „RWO“ genannt) und dem jeweiligen Kunden über die Bestellung des oben aufgeführten Werbepakets zustande. Zusätzlich nimmt der Kunde am oben beschriebenen Gewinnspiel „“ teil.
2. RWO behält sich das Recht vor, den Vertrag zu jeder Zeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dieses Recht steht RWO insbesondere dann zu, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
3. Die Übertragbarkeit der Darstellungsrechte ist nur nach vorheriger Absprache mit RWO möglich und darf bestehenden Sponsorenverträgen des RWO nicht zuwiderlaufen. Der Kunde garantiert, dass durch seine werblichen Darstellungen keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden und stellt RWO von allen Ansprüchen frei, die Dritte in diesem Zusammenhang gegen RWO geltend machen (inkl. Kosten der Rechtsverteidigung).
4. Die gestalterische Darstellung sämtlicher werblicher Darstellungen erfolgt in vorheriger
Abstimmung mit RWO und unter Beachtung der gültigen Werbe- und sonstigen Richtlinien des DFB, des Ligaverbands bzw. der DFL.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, soll der Vertrag im Übrigen Bestand haben. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall schon jetzt, anstelle der unwirksamen oder fehlenden, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt.
6. Die oben aufgeführten Gewinnbeschreibungen, inklusive der dort genannten Konditionen bilden wesentliche Bestandteile des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesetzlichen Schriftform, wobei eine Übermittlung per Telefax oder als eingescannte Version des Originaldokuments genügt. Gleiches gilt für den Verzicht auf die vorgenannte Form.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Oberhausen.